Bürgerkönig

Bürgerkönig können nur Bürgerinnen oder Bürger der Gemeinde Tacherting werden. Außerdem darf der Bürgerkönig kein aktiver Schütze sein, das bedeutet der Bürgerkönig muss praktisch ungeübt sein.

20 Schuss für die Wertung zum Bürgerkönig sind bereits mit der Einlage bezahlt. Die Schützin oder der Schütze mit dem besten Teiler wird Bürgerkönig.  Ein Nachkauf ist nicht möglich!

Folgende drei Königswertungen werden vorgenommen:

1. Bürgerkönig Erwachsene
(ab 18 Jahren)

2. Bürgerkönig Jugend
(bis einschließlich 17 Jahre)

 

Preise je Königswertung:

Der Bürgerkönig erhält

  • ein Erinnerungsgeschenk, wie z.B. einen Pokal und
  • sein Startgeld ohne Nachkäufe zurück