Bürgerkönig

Bürgerkönig können nur Bürgerinnen oder Bürger der Gemeinde Tacherting werden. Außerdem darf der Bürgerkönig kein aktiver Schütze sein, das bedeutet der Bürgerkönig muss praktisch ungeübt sein.

20 Schuss für die Wertung zum Bürgerkönig sind bereits mit der Einlage bezahlt. Die Schützin oder der Schütze mit dem besten Teiler wird Bürgerkönig.  Ein Nachkauf ist nicht möglich!

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Bürger-Einzelwertung

Diese Wertung gilt für nicht aktive Schützen. Die 20 Schuss auf die Einzelwertung wurden bereits mit der Einlage bezahlt. Maßgebend für die Meisterwertung ist die Summe der erzielten Ringe.

In der Bürger-Einzelwertung wird zwischen Jugendlichen unter 18 Jahren und Erwachsenen ab 18 Jahren unterschieden. Ansonsten werden alle Schützen gemeinsam gewertet.

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Sachpreise

Die Wertung für die Sachpreise erfolgt klassenübergreifend. Auflageschützen nehmen ebenso an der Wertung teil, der Teiler wird mit einem Multiplikator von 1,8 abgewertet. Der Aufruf der Gewinner erfolgt bei der Preisverteilung abwechselnd für Teilnehmer am Bürgerschießen und der Gemeindemeisterschaft. Nachkäufe sind möglich: Der Nachkauf ist auf 20 Schuss (max. 5 Nachkäufe) begrenzt.